Die EU-Verordnung (EG) Nr. 338/97 dient als bindender Filter für die Beschaffung von Rohstoffen und verbietet Schuhherstellern strengstens die Verwendung von Leder, das von gefährdeten Arten stammt. Diese Verordnung entfernt spezifische exotische Häute und Felle effektiv aus dem verfügbaren Angebotspool, unabhängig von ihren ästhetischen oder funktionellen Qualitäten. Um dieser Verordnung nachzukommen, müssen Hersteller über das Material selbst hinausgehen und die biologische Herkunft jeder natürlichen Lederkomponente, die in ihre Produktionslinie gelangt, validieren.
Die Kernwirkung dieser Verordnung ist der Übergang von einer "vertrauensbasierten" Beschaffung zu einer "evidenzbasierten" Beschaffung. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, durch strenge, dokumentierte Rückverfolgbarkeit nachzuweisen, dass ihre Lederlieferketten frei von gefährdeten Arten sind.
Die Kernbeschränkung: Schutz der Biodiversität
Ein strenges Verbot
Die Verordnung schafft eine nicht verhandelbare Barriere bei der Materialauswahl. Hersteller dürfen kein Leder verwenden, das von einer Art stammt, die in den Anhängen der Verordnung als gefährdet aufgeführt ist. Dies gilt sowohl für wild gefangene als auch für angeblich gezüchtete Exemplare, wenn sie unter bestimmte Schutzklassen fallen.
Übereinstimmung mit internationalem Recht
Diese Regel ermöglicht es der EU, internationale Handelsabkommen zum Schutz der Tierwelt durchzusetzen. Durch die Einschränkung der Materialauswahl auf der Ebene der Herstellung stellt die Verordnung sicher, dass die Schuhindustrie die umfassenderen Umweltschutzgesetze der EU einhält.
Das operative Mandat: Rückverfolgbarkeit
Nachweispflicht
Bei der Einhaltung geht es nicht nur darum, bekannte gefährdete Häute zu vermeiden, sondern darum, das Gegenteil zu beweisen. Hersteller müssen strenge Rückverfolgbarkeitsmechanismen in ihrer Lieferkette etablieren.
Transparenz der Lieferkette
Sie müssen natürliche Ledermaterialien bis zu ihrer Quelle zurückverfolgen können. Dies stellt sicher, dass die verwendeten Häute nicht nur legal sind, sondern während des gesamten Beschaffungsprozesses als solche dokumentiert werden.
Verständnis der operativen Kompromisse
Erhöhte Komplexität der Beschaffung
Die Implementierung dieser Kontrollen schränkt den Pool zulässiger Lieferanten ein. Hersteller müssen Lieferanten nicht nur nach Qualität oder Preis prüfen, sondern auch auf ihre Fähigkeit, verifizierte Nachweise über die Lieferkette vorzulegen.
Verwaltungsaufwand
Die Einhaltung erfordert eine erhebliche Datenverwaltung. Die Führung der notwendigen Aufzeichnungen zum Nachweis der Einhaltung internationaler Abkommen erhöht den Zeit- und Kostenaufwand für die Materialauswahl.
Strategien für eine konforme Herstellung
Um diese Beschränkungen effektiv zu bewältigen, müssen Sie die Einhaltung von Vorschriften in Ihre Beschaffungsstrategie integrieren.
- Wenn Ihr Hauptaugenmerk auf Risikominderung liegt: Implementieren Sie eine obligatorische "Herkunftsprüfung" für alle aktuellen Lederbestände, um sicherzustellen, dass keine Materialien die notwendige biologische Identifizierung aufweisen.
- Wenn Ihr Hauptaugenmerk auf Effizienz der Lieferkette liegt: Arbeiten Sie ausschließlich mit Ledergerbereien zusammen, die zertifizierte, rückverfolgbare Dokumentationen als Teil ihrer Standardlieferung bereitstellen.
Die Einhaltung der EU-Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist nicht nur eine rechtliche Formalität, sondern eine grundlegende Anforderung, die bestimmt, welche Materialien ethisch und legal in Ihrer Produktlinie vorhanden sein können.
Zusammenfassungstabelle:
| Element der Einhaltung | Auswirkungen auf die Schuhherstellung | Schlüsselanforderung |
|---|---|---|
| Materialbeschränkung | Verbietet Leder von gefährdeten Arten (in Anhängen aufgeführt) | Validierung der biologischen Herkunft |
| Rechtlicher Rahmen | Harmonisiert die Herstellung mit CITES & EU-Tierschutzgesetzen | Evidenzbasierte Beschaffung |
| Lieferkette | Erhöht die Komplexität der Beschaffung und die Lieferantenprüfung | Nachweise über die Lieferkette |
| Betrieb | Erhöht den Verwaltungsaufwand für die Datenverwaltung | Obligatorische Herkunftsprüfungen |
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